Mit in Kraft treten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung wird die Berechnung der Ausstellergrenzen geändert. Sie dient der Berücksichtigung der Rechtsauffassung von ESMA in ihren „ESMA Questions and Answers – Application of the UCITS Directive“ vom 23. Juli 2018, Ref.: ESMA 34-43-392 (in Folgenden: ESMA Q&A) in Bezug auf die Berechnung der Ausstellergrenzen gemäß Artikel 52 der OGAW-Richtlinie (ESMA- Q&A Frage 5b Seite 8).
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